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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Jöllenbeck GmbH

1. Allgemeines

Die Lieferung erfolgt nur aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten.Abweichende Bedingungen und Abmachungen bedürfen zur Gültigkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Gegenbestätigung.
Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.Die dem Käufer hiermit zur Kenntnis gebrachten AGB gelten auch für etwaige weitere Lieferungen und Leistungen des Verkäufers an den Käufer.

2. Angebot und Kaufpreis

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Preisangaben in der Rechnung verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.Grundsätzlich liegen unserem Angebot die am Liefertag gültigen Preise zugrunde, sofern nicht anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.Die Preise der Auftragsbestätigung sind für Nachbestellungen nur verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir berechnen die am Liefertag gültigen Preise.

3. Umfang und Lieferpflicht

Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bezieht sich das Geschäft auf Geräte oder sonstige Gegenstände,die einer technischen Weiterentwicklung unterliegen, so sind wir berechtigt, den jeweils neuesten Typ des betreffenden Gerätes oder Gegenstandes zu liefern, sofern das Interesse des Käufers nicht eindeutig auf denbestellten Typ beschränkt ist. Der Käufer ist in diesem Fall nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweist, daß sein Interesse an der Lieferung - infolge der Typenänderung - entfallen ist.Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig; jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

4. Lieferzeit und Lieferungshindernisse

Lieferzeiten können nur annähernd genannt werden. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten entbindet den Käufer nicht von seiner Annahmeverpflichtung. Bei erheblicher Überschreitung ist der Käufer berechtigt,uns eine angemessene, mindestens 6 Wochen dauernde Nachfrist zu stellen und nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, jedoch nur hinsichtlich derjenigen Teilleistungen, die nochnicht in der Produktion befindlich sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Umstände, die die Herstellung oder Lieferung bestellter Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen jeder Art und dgl. entbinden uns nach unserer Wahlvon der Verpflichtung zur Lieferung oder berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Auch in diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Ab 150€ Auftragswert erfolgt die Lieferung frachtkostenfrei.

5. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware ab Werk auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen auf ausdrückliche Anweisung zu Lasten des Bestellers. Die Lieferung wird durch uns auf billigste Art durchgeführt - zu Lasten des Bestellers.

6. Sachmängel

Unbeschadet vorangehender Käuferpflichten bei Eintreffen einer beschädigten Sendung müssen alle Reklamationen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Warenempfang, bei uns schriftlich eingehen. Andernfalls erlischt jeder Anspruch.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Später als drei Monate nach der Lieferung können Gewährleistungsansprüche nicht mehrgeltend gemacht werden. Sofern eine Reklamation anerkannt wird, bleibt es uns vorbehalten, die Mängel entweder durch Nacharbeit zu beseitigen oder Ersatz für die fehlerhaften Stücke zu liefern. Weitere Ansprüche wegen Sachmängeln,insbesondere Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, können nicht geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt - insbesondere die Rücknahme der unter Eigenturmsvorbehalt gelieferten Ware - ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen uns gegenüber getilgthat und alle in Zahlung gegebenen Schecks und Wechsel einschließlich Nebenkosten eingelöst sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändetenGegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen.
Die Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß hieraus für uns Verbindlichkeiten erwachsen. Die Forderungen des Käufers ausdem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Einbau und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Der Käufer ist zum Weiterverkaufund zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht.
Der Käufer gestattet uns, für den Fall des Zahlungsverzugs oder Zahlungsunvermögens seine Geschäfts- bzw. Lagerräume zur Besichtigung und Sicherstellung der Ware zu betreten. Der Käufer gesteht uns weiterhin das Recht zu, in solchenFällen die noch vorhandene Ware zurückzuholen, ohne daß darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Dies gilt auch, soweit die Ware weiterverarbeitet worden ist. In diesem Fall hat der Käufer Anspruch auf Vergütung der ihm entstandenen Verarbeitungskosten.

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlung von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen werden die banküblichen Zinsen als Verzugsschaden berechnet. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen, hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Hingabe vonWechseln gilt nicht als Bezahlung. Gegenüber unseren Forderungen aus Warenlieferungen steht dem Käufer ein Rückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu, es sei denn, dass seine Ansprüche durch unsausdrücklich schriftlich anerkannt oder durch rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung als berechtigt festgestellt sind. Abzüge von Manko, Frachtauslagen, Rollgeld oder sonstigen Spesen sind unzulässig, soweit sievon uns nicht schriftlich anerkannt werden. Im Übrigen müssen wir uns vorbehalten, bei Zahlungsverzug Spesen für die nötige Zahlungsmahnung zu berechnen.

9. Factoring

Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an den auf der Rechnung angegebenen Factoring-Partner geleistet werden, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung im Rahmen einesFactoringvertrages abgetreten haben. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder der Sitz des Factoring-Partners.

10 . Sonstiges

Soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes vorsehen, gelten die „allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie - grüne Lieferbedingungen des Z.V.E.I.“